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Vertical Paragliding

AGB

1.   Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) finden auf sämtlichen von der Vertical Paragliding GmbH erbrachten Leistungen Anwendung. Mit eingeschlossen ist die Vermittlung von Leistungen an selbständige Partner und dessen Ausführung. Der/ die Kunde/ Kundin geht mit seiner/ ihrer schriftlichen oder elektronischen Anmeldung für ein Angebot oder den Kauf von Material der Vertical Paragliding GmbH oder dessen selbständigen Partner einen verbindlichen Vertrag ein. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Bitte lese sie aufmerksam durch.

2.   Allgemeines

Der Einfachheit halber wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Des Weiteren sind alle selbständigen Partner in diese AGB mit eingeschlossen. Im Text wird nur Vertical Paragliding verwendet, schliesst aber den Zusatz GmbH mit ein.

 

Die Flugschule Vertical Paragliding bietet Gleitschirm Aus- und Weiterbildungskurse, sowie Flugreisen nach den neuesten Standards an. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die ein Angebot von Vertical Paragliding ausschliessen. Teilnehmer müssen an Schulungstagen bei klarem Verstand sein. Das beinhaltet ebenfalls nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu stehen (was einen Kater miteinschliesst).

Das Mindestalter zur Wahrnehmung der Angebote beträgt 15 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr benötigt der Teilnehmer die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Die Vertical Paragliding kann sämtliche Angebote jederzeit aus Sicherheitsgründen abbrechen, verschieben oder absagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Instruktionen der Mitarbeiter der Vertical Paragliding in jedem Fall Folge zu leisten.

3.   Anmeldung

Mit der Anmeldung für Ausbildungen, Weiterbildungen jeglicher Art und Reisen kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Vertical Paragliding zustande.

4.   Preise und Zahlungsbedingungen

Die zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden abgegebenen Angebots- und Produktpreise sind verbindlich. Die Zahlung erfolgt generell vor dem Kursstart oder wird an diesem beglichen. Wenn nicht anders vermerkt, ist der Transfer ins Fluggebiet (Ausgenommen: Schnuppertag und Grundkurs), Kosten von Bergbahnen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxifahrten, Übernachtungen Verpflegung und Getränken nicht inbegriffen. Einzelne nicht besuchte Kurstage können nicht rückvergütet werden. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Zahlungen in Euro akzeptieren wir nicht. Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungen aus dem Ausland, gehen die Gebühren zu 100% zu lasten des Kunden.

 

5.   Annullierung durch Teilnehmer

Falls ein Teilnehmer vom Vertrag aus persönlichen oder anderen Gründen zurücktreten muss, gelten in jedem Fall folgende Konditionen zur Rückerstattung:

bis 60 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes      125.- Bearbeitungsgebühr

30 - 60 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes    75% des Kaufpreises

14 - 30 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes    50% des Kaufpreises

0 - 14 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes       0% des Kaufpreises

Wir empfehlen daher eine Annullationsversicherung vor der Anmeldung abzuschliessen, z.B. die von der Mobiliar.

Über folgenden Kontakt kannst du deine abschliessen, mit dem Betreff: Vertical Paragliding.

6.   Annullierung durch Vertical Paragliding GmbH

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Vertical Paragliding vor, das Angebot bei Flugreisen und Weiterbildungen bis 7 Tage, für alle anderen Angebote bis zwölf Stunden vor Beginn (z.B. Schulungstage) abzusagen oder zu verschieben. Kann das Angebot nicht verschoben werden, findet eine Rückvergütung statt.

Ein Angebot wird auf ein Ersatzdatum verschoben wenn:

  • aufgrund unbeeinflussbarer Faktoren wie z.B. Unwetter o.ä. oder auf Grund von unvorhersehbarem, unverschuldetem Ausfall der Angebotsleiter, wie Unfall, Krankheit etc., das Angebot nicht durchgeführt werden kann.

Der Entscheid ob ein Angebot durchgeführt wird, liegt alleine bei der Vertical Paragliding.

 

7.   Haftungsausschluss

Der Teilnehmer ist sich den Risiken und Gefahren der Ausübung des Gleitschirmsports bewusst. Die Teilnahme aller Angebote von Vertical Paragliding erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko der Teilnehmer. Eingeschlossen ist auch der Weg ins Fluggebiet und zum Startplatz. Vertical Paragliding, deren Fluglehrer, Weiterbildner, Tandempiloten sowie Helfer lehnen jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab. 

Der Teilnehmer ist für seine eigene Flugtüchtigkeit, wie auch die Flugtüchtigkeit seiner gesamten Ausrüstung verantwortlich. Er übernimmt für alle seine Flüge und Entscheidungen die volle Verantwortung.

Im Falle eines Diebstahls und/ oder Schäden von Eigentum der Teilnehmer im Fahrzeug inkl. Anhänger und Räumlichkeiten der Vertical Paragliding, haftet Vertical Paragliding nicht.

8.   Versicherung

Die Krankheits-, Unfall- (Gleitschirmfliegen gilt nicht als Risikosport) und Flughaftpflichtversicherung für die eigene Flugausrüstung (obligatorisch) ist Sache des Teilnehmers. Auch die gesamten Bergungs- und Rückführungskosten, die durch einen Unfall und/ oder Krankheit während eines Angebots von Vertical Paragliding GmbH zustande kommen. Wir empfehlen daher vor der Ausbildung und/ oder Weiterbildung eine REGA-Gönnerschaft abzuschliessen.

 

Fluggeräte, die von Vertical Paragliding vermietet oder ausgeliehen werden, sind über die luftrechtliche Kausalhaftpflicht von Vertical Paragliding versichert.

 

Schäden an Schul- und Testmaterial, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, müssen vollumfänglich vom Kunden übernommen werden.

 

9.   Materialtests- und miete

Kunden können gegen eine Gebühr einen Gleitschirm und Gurtzeug für max. 2 Tage testen. Beim Kauf bei Vertical Paragliding wird die Tagesgebühr zu 50% dem Kaufpreis angerechnet. Das Material muss einwandfrei und sauber retourniert werden. Falls Reparaturkosten und/ oder Kosten für die Reinigung am Material entstehen, gehen diese vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Im Brevetkurs kann der Gleitschirm bis zum 20. und das Gurtzeug mit Notschirm bis zum 10. Höhenflug kostenlos gemiete resp. getestet werden. Dieses Angebot verfällt nach zwei Monaten ab Beginn des Brevetkurses. Wird das Material extern gekauft, entfällt das Angebot des kostenlosen testens.

Miete: 

Normaler Schirm: 50.- / Tag (z.B. Alpha)

Semi-leicht Schirm: 60.- / Tag (z.B. Geo 6)

Leichtschirm: 65.- / Tag (z.B. PI3, Masala 3, Arak Air)

Gurtzeug: 30.- / Tag (exkl. Notschirm)

Notschirm: 20.-/ Tag

10. Aubildungsdauer Brevetkurs

Im Brevetkurs zum Preis von 2950.- sind 100 Flüge in 10 Monate (das was als erstes eintritt) enthalten. Wenn du uns vor deiner Buchung über eine Pause z.B. einer Reise, informierst oder du während der Ausbildung krankheits-/ unfallhalber einen Unterbruch hast, verlängern wir deinen Brevetkurs um diese Zeit. Wenn wir diesbezüglich keine Infos von dir bekommen, gelten die 100 Flüge / 10 Monate Regel. 

Die Ausbildung kann für 200.-/Monat, ab dem 12. Ausbildungsmonat: 400.-/Monat verlängert werden. Die Maximale Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, sofern keinen Unterbuch stattgefunden hat. 

11. Commitment

 

Unsere Flugschüler*innen committen sich für Kontinuität in ihrer Ausbildung. Direkt nach dem Grundkurs muss der Flugschüler mindestens einmal in der Woche Zeit für seine Ausbildung haben. Das heisst, mindestens einmal pro Woche an die Höhenflüge zu kommen oder Groundhandelen zu gehen. Entstehen längere Pausen (mit erkennbaren Einbussen seines Könnens oder mehr als 3 Monate) muss er mindestens einen Tag mit dem nächsten Grundkurs mit, gegen eine Gebühr von 150.- (ohne Material) oder 190.- (inkl. Material). 

12. Garantie auf Material

Die Garantie basiert auf der vom Hersteller definierten Garantieleistung. Entsteht in dieser Zeit dennoch ein Mangel, entscheiden wir nach Begutachtung des Schadens und nach Rücksprache mit dem Hersteller über die Garantieleistung (Reparatur, Gutschrift, oder Ersetzen des Materials). Auf Occasionsmaterial geben wir dir sechs Monate Garantieanspruch.

13. Tandemflüge

Ein Tandemflug ist nicht ohne Risiko und auf eigene Gefahr. Der Kunde muss den Instruktionen des Piloten Folge leisten. Kann oder macht er das nicht, wird der Pilot von jeglicher Haftung befreit. Die Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Sollte dennoch ein Schaden an Dritten oder eine Verletzung am Passagier entstehen, so haftet der Pilot über seine Haftpflichtversicherung gemäss SHV.

 

Ein Tandemflug wird auf ein Ersatzdatum verschoben wenn:

  • aufgrund unbeeinflussbarer Faktoren wie z.B. Unwetter etc. oder aufgrund von nicht willkürlich beeinflussbarer Faktoren vom Angebotsleiter wie z.B. Unfall, Krankheit etc. das Angebot nicht durchgeführt werden kann.

Der Entscheid ob ein Tandemflug durchgeführt wird, liegt alleine beim ausführenden Pilot.

 

14. Gutscheine

Gutscheine und/oder Rabatte sind nicht übertragbar und nicht kumulierbar. Sie verfallen nach einem Jahr nach Ausstellung.

15. Vertical Experience 

 

Mitgliedschaft​:

Die Mindestvertragszeit beträgt 1 Jahr. Die Mitgliedschaft wird jährlich automatisch verlängert bis sie schriftlich gekündigt wird. Piloten, welche weniger als 1 Jahr brevetiert sind und ihre Ausbildung bei Vertical Paragliding gemacht haben, bezahlen für das erste Jahr Mitgliedschaft 50%.

Annullierung von kostenpflichtigen Events durch Teilnehmer:

Falls ein Teilnehmer vom Event aus persönlichen oder anderen Gründen zurücktreten muss, gelten in jedem Fall folgende Konditionen zur Rückerstattung:

bis 2 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes        100% des Kaufpreises

0 - 2 Tage vor Beginn des gebuchten Angebotes         0% des Kaufpreises

Nicht inbegriffen:

Bahnfahrten, Verpflegung und Übernachtungen

16. Bild- und Filmrechte

Die Bild- und Filmrechte von Material, welches an einem Angebot von der Vertical Paragliding entstanden ist, liegen alleine bei der Vertical Paragliding und dürfen für Werbezwecke und/ oder Artikel und Ähnliches weiterverwendet werden. Falls jemand nicht auf Fotos erkennbar sein möchte, muss dies zuvor Vertical Paragliding mitgeteilt werden.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit der Vertical Paragliding sind die bernischen Gerichtsbehörden zuständig. Anwendbar ist Schweizer Recht.

Stand 11.11.2024

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